Bis vor einigen Jahren war es noch völlig legitim und relativ umproblematisch einen gültigen Führerschein in Polen zu machen, wenn man seinen eigenen Führerschein, den man in Deutschland gemacht hat, durch irgendwelche Verstöße gegen die StVO verloren hat.
Wurde wegen Trunkeitsfahrten, Fahren unter Drogeneinfluss oder durch generell zu schnelles Fahren der Führerschein von der Führerscheinbehörde entzogen, wurde wie auch heute immer noch, eine MPU auferlegt. Ohne ein positives MPU Gutachten konnte und kann kein neuer „deutscher“ Führerschein beantragt werden. Bis zum Gerichtsurteil vom 26.06.2008 konnte man ohne größere Probleme trotz MPU Anordnung einfach einen neuen Führerschein in Polen machen, ohne die MPU antreten zu müssen. Erst nachdem der Europäische Gerichtshof den sogenannten Führerscheintourismus mit einem entsprechenden Gerichtsurteil eindämmen. Seitdem kann ein EU-Führerschein trotz auferlegter Strafe nicht mehr so ohne weiteres erworben werden. Es gibt aber immer noch Schlupflöcher bzw. Grauzonen in denen man sich bewegen kann. Unter gewissen Umständen kann der Führerschein immer noch gemacht werden.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Ein fester Wohnsitz von mindestens 185 Tagen muss nachweisbar sein
- Die auferlegte Sperrfrist der deutschen Behörden muss berücksichtigt und eingehalten werden
- Und zu guter Letzt muss man ein EU Bürger mit gültigem europäischem Pass sein.
Erst wenn alle 3 Voraussetzungen erfüllt sind, kann der polnische Führerschein beantragt und auch in Polen gemacht werden Die Fahrausbildung an sich hängt immer von der jeweiligen Fahrschule ab, sollte aber sehr zügig zu absolvieren sein.
Wie schon erwähnt wurde, bewegt man sich dabei in einer Grauzone, wenn man trotz einer MPU einen EU Führerschein im Ausland machen möchte. Um auf Nummer Sicher zu gehen ist es immer ratsam, wenn man sich vorab bei einem Anwalt für Verkehrsrecht informiert.
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